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Hausordnung

Allgemeine Grundsätze

Im Schulhaus und auf dem Schulgelände verhalten sich alle so, dass sich andere nicht gestört, belästigt oder gefährdet sehen. Grundsätzlich verboten sind im Bereich der Schule der Konsum von Kaugummis, Zigaretten, Alkohol und Drogen. Selbstverständlich werden Einrichtungsgegenstände, Geräte, Toiletten usw. pfleglich behandelt.

Stunden- und Pauseneinteilung

1. Std.
8.05 - 8.50 Uhr

2. Std.
8.50 - 9.35 Uhr

3. Std.
9.35 - 10.20 Uhr

P A U S E

4. Std.
10.40 -11.25 Uhr

5. Std.
11.25 - 12.10 Uhr

6. Std.
12.10 -12.55 Uhr

7. Std.
12:55 - 13:35 Uhr

8. Std.
13.35 - 14.20 Uhr

9. Std.
14.20 -15.05 Uhr

10. Std.
15.05 -15.50 Uhr

Verhalten vor und nach dem Unterricht und in den Pausen

Fahrschülerraum

Schülerinnen halten sich morgens im Fahrschülerraum auf. Ab 7.45 Uhr können die Klassenzimmer betreten werden. Anoraks, Mäntel usw. werden in den Garderoben abgelegt.

Pause

Zu Beginn der Pause verlassen alle Schülerinnen die Unterrichtsräume und begeben sich in den Pausenhof, bei Regen in die Pausenhalle (Aula und Bereich des Hauptaufgangs). Nicht zum Pausengelände gehören Räume und Gänge oberhalb des Erdgeschosses, der Kellerbereich und die übrigen Gänge. Der Park ist in der Pause ebenfalls geschlossen. Die Treppen sind freizuhalten, die Pflanztröge nicht als Sitzgelegenheiten zu benutzen. Ohne Genehmigung der Aufsicht führenden Lehrkräfte dürfen die Schülerinnen das Pausengelände nicht verlassen. Nach dem Unterricht werden die Klassenräume abgeschlossen.

Parkbenutzung
Ab 12.55 Uhr darf der Park zwischen Ostern und Herbstferien benutzt werden.

Computerräume
Die Computerräume stehen mit einer schriftlichen Erlaubnis des Lehrers, für dessen Fach gearbeitet werden soll, zur Verfügung. Weder im Computerraum noch an den Computern in der Pädagogischen Betreuung darf gechattet werden. Auch das Schreiben privater E-Mails ist verboten. Die Anweisungen der Aufsicht sind zu befolgen.

Cafeteria
Die Cafeteria ist von Montag bis Donnerstag von 12.55 – 13.30 Uhr geöffnet. Tische und Stühle werden nicht verstellt. Der vordere Bereich des Speisesaals ist nach 13.30 ebenfalls zur Einnahme von Speisen und Getränken oder bei Überfüllung des Fahrschülerraums zugänglich.

Busse
Die Busse fahren am Wasserturm (Linien Rothenburg, Leutershausen) um 13:04 Uhr bzw. ca. 16.05 Uhr ab. Der Bürgersteig vor der Schule muss frei gehalten werden.

Ordnung im Klassenzimmer und in den Fachräumen
Nach jeder Stunde sind die Tafel zu reinigen und die Geräte aufzuräumen und evtl. abzudecken (Ordnungsdienst). Den Overheadprojektor nicht warm transportieren. Nach Unterrichtsende die Stühle hochstellen. Tische und Tischablagen müssen leer sein. Die Lehrkraft der letzten Stunde schließt den Raum ab. Die Ordnung im Raum darf ohne Zustimmung des Klassleiters nicht verändert werden. Fensterbretter und Tische dürfen nicht zum Sitzen oder als Ablagen verwendet werden.

Lüften
Fenster und Jalousien werden bei Bedarf von den zuständigen Schülerinnen geöffnet bzw. geschlossen. Bei Regen werden nur die Seitenflügel der Fenster geöffnet. Während der Heiz­periode bitte Stoßlüften, damit wir Energie sparen.

Aushänge
Aushänge im Klassenzimmer werden mit dem Klassleiter abgesprochen, wobei die Seitentafeln für offizielle Mitteilungen genutzt werden sollen und Bilder und Plakate an die Pinwände bzw. in vorhandene Rahmen gehören.

Fachräume
Fachräume dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Auch hier ist am Ende der Stunde die Tafel zu putzen und aufzuräumen.

Verspätung
Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn in einer Klasse noch keine Lehrkraft, so meldet dies eine der Klassensprecherinnen im Sekretariat. Bis eine Lehrkraft eintrifft, sorgen die Klassensprecherinnen für Ruhe.

Wertsachen
Gegenstände, die nicht dem Unterricht dienen, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Handys und Unterhaltungselektronik (Discman, MP3-Player, etc.) sind in der Schule auszuschalten. Die Schule haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigungen von Privateigentum.

Krankheit, Beurlaubung, Befreiung, Unfall
Kann eine Schülerin den Unterricht nicht besuchen, weil sie erkrankt ist, muss sie in der Schule telefonisch vor Unterrichtsbeginn, d.h. zwischen 7 und 8 Uhr, entschuldigt werden. Innerhalb von zwei Tagen ist die schriftliche Krankheitsanzeige vorzulegen. Wenn die Schülerin mehr als drei Tage (auch Wochenende und Feiertage) krank war, ist bei Rückkehr eine Krankheitsbestätigung mitzubringen.

Erkrankung während des Unterrichts
Wenn ein/e Schüler/in während des Unterrichts erkrankt, geht sie mit Einverständnis der unter­richtenden Lehrkraft ins Sekretariat, wo alles Weitere veranlasst wird. Medikamente werden von der Schule grundsätzlich nicht ausgegeben.

Beurlaubungen
Anträge auf Beurlaubungen können nur in dringenden Ausnahmefällen (Todesfälle, Firmung, Konfirmandenrüstzeit usw.) genehmigt werden und sind grundsätzlich vorher schriftlich einzureichen. Arztbesuche sind möglichst auf den Nachmittag zu legen. Beurlaubungen werden rechtzeitig vorher schriftlich beantragt und von der Schulleitung ausgesprochen.

Befreiungen
Befreiung vom Unterricht in Sport ist nur nach Vorlage eines schulärztlichen Attests möglich. Eine Befreiung vom Wahlunterricht kann nur mit einem Antrag der Eltern, in dem gute Gründe genannt werden, von der Schulleitung ausgesprochen werden.

Unfall
Erleidet eine Schülerin während des Unterrichts, auf dem Schulgelände, bei einer Schulfahrt, oder auf dem Schulweg einen Unfall, so ist unverzüglich im Sekretariat eine Unfallmeldung zu erstatten und ein Unfallprotokoll aufzunehmen.